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Wahllokale

Wer heutzutage wählen gehen und seine Stimme für eine bestimmte politische Partei abgeben möchte, der muss sich in ein sogenanntes Wahllokal begeben. Genau genommen versteht man unter einem Wahllokal einen öffentlichen Ort bzw. ein öffentliches Gebäude, in welchem eine Wahl stattfindet. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Schule oder ein Rathaus – also um öffentliche „Räume“, in welchen Wahllokale für die Bürger und Bürgerinnen des jeweiligen Wahlsprengels aufgebaut werden. Sie möchten mehr über die Thematik der Wahllokale erfahren? Dann kommen Sie doch einfach mit uns mit und informieren Sie sich umfassend rund um Wahlen, Stimmabgaben und Wahllokale! Wir präsentieren Ihnen eine breit gefächerte Informationsvielfalt auf höchstem Niveau…

Hinsichtlich der Gestaltung und generellen Aufmachung von Wahllokalen erweist es sich genau genommen als besonders wichtig, dass im Hinblick auf die Einhaltung sämtlicher demokratischer Grundsätze auf explizite Wahlwerbung ganzheitlich verzichtet wird. Dies bedeutet infolgedessen, dass ein Wahllokal vollkommen neutral gehalten sein und einen befriedeten Ort darstellen muss. Somit kann für eine geheime Entscheidung des Wählers bzw. der Wählerin gesorgt werden. Für die Stimmabgabe steht dem Wähler bzw. der Wählerin eine sogenannte Wahlkabine zur Verfügung. Auf Stehlampen, unnötige Accessoires, unzählige Tische, etc. wird verzichtet. Alle nicht benötigten Tische, welche normalerweise in den Schulräumen zu finden sind, werden für die Dauer der Wahl ausgeräumt, um das Wahllokal entsprechend einrichten zu können.

An folgend finden Sie einige wichtige Anmerkungen im Hinblick auf Wahllokale:

  • Der Wähler bzw. die Wählerin erhält eine schriftliche Einladung (per Brief)  zur jeweiligen Wahl. Darin finden sich alle wichtigen Informationen wie u.a. Datum, Ort (Wahllokal und Raum) und Dauer der Wahl.
  • Der Wähler bzw. die Wählerin muss die Einladung zur Wahl und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mit ins Wahllokal bringen, um sich entsprechend ausweisen zu können.
  • Kein Wähler bzw. keine Wählerin darf daran gehindert werden, an einer Wahl teilzunehmen und ein Wahllokal zu betreten.
  • Wahlhandlungen dürfen nicht absichtlich beobachtet bzw. verfolgt werden.
  • Die öffentliche Stimmenauszählung darf ebenfalls nicht verfolgt werden.
  • Sollte es im Rahmen von Wahllokalen zu Störungen von Wahlhandlungen kommen, so ist es den Mitgliedern des Wahlvorstandes erlaubt, Maßnahmen dagegen zu ergreifen – zum Beispiel, indem die Polizei verständigt wird.

Sowohl bei Kommunal-, Landtags- als auch Bundestags- und Europawahlen erhält jeder wahlberechtigte Bürger bzw. jede wahlberechtigte Bürgerin per Post eine Einladung zur jeweiligen Wahl bzw. eine sogenannte Wahlbenachrichtigung. Diese informiert den Wähler bzw. die Wählerin über den Ort (Wahllokal und Raum) und das Datum der Wahl. Als Wahllokale dienen in Deutschland und Österreich oftmals Schulen, Rathäuser oder Gemeinderäume. Der Grund hierfür besteht darin, dass Wahlen an Sonntagen stattfinden und Schulen, Rathäuser sowie Gemeinderäume an Sonntagen nicht genutzt werden. Die Wahllokale haben dabei eine fixe Zeitspanne geöffnet, im Rahmen dieser wahlberechtigte Bürger und wahlberechtigte Bürgerinnen ihre Stimmen abgeben können.

Anmerkung: In Berlin ist es Tradition, dass Wahllokale nicht nur in öffentlichen Gebäuden wie u.a. Schulen, Gemeinderäumen oder Rathäusern eingerichtet werden, sondern wahlberechtigte Bürger und wahlberechtigte Bürgerinnen auch in Kneipen oder Restaurants ihre Stimme angeben können. Der Grund hierfür ist ein behindertengerechter Zugang zu jeder politischen Wahl.